Vorschriften allgemein
Landesfischereiverband Westfalen-Lippe e.V.
Aktuelle Landesfischereverordnung
http://www.lfv-westfalen.de/content/aktuelles/neue_landesfischereiverordnung.php
Karten mit dank an Egbert Sandmann. ASV Posenkieker e.V.
Vechte Wettringen - ASV Posenkieker e.V.
n/a km, n/a
Vom Alten Vechtestau zwischen Welbergen und Wettringen bis zur Landesgrenze Niedersachsen.
Hinweise:
Das Mindestmaß für Bachforellen in den Gewässern des ASV Wettringen ist auf 30 cm festgelegt
Während der Schonzeit der Bachforelle vom 20. Oktober bis zum 15. März ist jegliches Angeln in den Sohlgleiten untersagt.
Verlassen sie Ihren Angelplatz in sauberen Zustand.
Verhalten sie sich stets so, dass Anlieger nicht verärgert werden.
Das Befahren von Wiesen und Äckern ist verboten!
Untermaßige Fische (Fische mit gesetzlichen Schonmaß) müssen sofort zurückgesetzt werden.
Die Mitnahme von Lebenden Fischen zum Gewässer bzw. vom Gewässer ist verboten.
Die entnahme von Bachforellen, Karpfen, Hechten, Schleien und Zandern ist auf je 2 Stück pro Tag begrenzt.
Es gilt ein Mindestmaß von 35cm für Schleien und von 30cm bei Bachforellen.
Die Benutzung von Aalreusen, Aalleinen und Senken ist strengtens untersagt.
An alle Gewässern des ASV Wettringen gelten die Bestimmungen des Fischereischeines für NRW.
Die Bestimmungen hinsichtlich der gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten.
Zum Fischfang ist in den Angegebenen Gewässer sind zwei Ruten erlaubt.
Vechte Langenhorst / Welbergen - ASV Gut Fang e.V.
n/a km, n/a
(Brücke mit zurückgebautem Stauwehr zwischen Welbergen und Rothenberge).
Ein Hinweisschild wird bald aufgestellt.
Zugang zum Gewässer und bei der Wahl des Angelplatzes auf Privatgrundstücke Rücksicht nehmen.
Im Dorfkern von Langenhorst ist das Aufstellen von Wetterschutzzelten jeglicher Art verboten!
Vechte Eggerode / Schöppingen / Metelen
Vechte ASV Metelen e.V.
n/a km, n/a
Vechte ASV Hechtclub Schöppingen e.V.
n/a km, n/a
Vechte ASV Eggerode e.V.
n/a km, n/a
-An den naturbelassenen Strecken ist das Angeln und Fischen während
der Salmonidenschonzeit verboten!
(Anfang naturbelasse Strecke ist an der Sohlegleite Ortseingang Metelen).
-In den Altarmen ist das Angeln verboten!
-Fischaufstiegsanlage "Neue Vechte" betreten und Angeln verboten (Wassermühle Metelen).
-Metelen, Hauptstrasse (Sophienheim): Vor der Brücke und im bereich de Geländers
ist das Angeln verboten!
-Hof Schulze Samberg: 2000m vor und 350m hinter dem Wehr (Antoniusstation) ist das Angeln verboten!
Gewässerordnunq des ASV Metelen
S 1 Geltungsbereich
Diese Gewässerordnung gilt für die vom ASV Metelen 1962 e.V. (kurz: ASV) bewirtschafteten Gewässer.
Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung dieser Gewässerordnung. Tageskarteninhaber sowie Nicht-Mitglieder
im Rahmen der Kooperation der Vechtegemeinschaft (VG) sind ebenfalls zur Einhaltung verpflichtet.
Die Gewässerordnung vom 13.02.2015 verliert mit Erscheinung dieser Gewässerordnung ihre Gültigkeit.
S 2 Gewässer
1. Gewässer des ASV Metelen
Der ASV bewirtschaftet den Waldsee, den Feuerlöschteich im Gewerbegebiet „Peddenfeld" sowie die Vechte im Gemeindegebiet.
2. Gewässer der Vechtegemeinschaft
Aktuelle Mitglieder der Vechtegemeinschaft sind:
ASV Eggerode e.V.
ASV Hechtclub e.V. (Schöppingen)
ASV Metelen 1962 e.V.
ASV Gut Fang Langenhorst e.V.
ASV-Posenkieker Wettringen e.V. 1977
S 3 Gesetzliche Bestimmungen
Alle gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Ebenso die Gewässerordnungen der jeweiligen Vereine.
S 4 Fischereierlaubnis für aktive Mitglieder des ASV
Die Mitglieder des ASV dürfen in sämtlichen, auf der Gewässerkarte des ASV freigegebenen Gewässerabschnitten der Vechte im Gebiet der VG
sowie dem Waldsee waidgerechte Freizeitfischerei ausüben.
Das Fischen in nicht freigegebenen Abschnitten ist strengstens untersagt.
Ebenso das Betreten der Vegetationsflächen der Fischaufstiegshilfe „Neue Vechte".
S 5 Fischereierlaubnis für aktive Mitglieder der Vechtegemeinschaft (VG)
Die Mitglieder des ASV dürfen in sämtlichen, auf der Gewässerkarte des ASV freigegebenen Gewässerabschnitten
der Vechte waidgerechte Fischerei ausüben.
Das Fischen in nicht freigegebenen Abschnitten ist strengstens untersagt.
Der Waldsee bleibt den Mitgliedern des ASV Metelen 1962 e.V. vorenthalten.
S 6 Fischereierlaubnis für Gastangler des ASV (Tageskarten)
Gastangler mit Tageskarten sind für den auf der Karte genannten Zeitraum zur Ausübung der Fischerei am Waldsee
und den freigegebenen Strecken der Vechte vom Nieporter Esch bis zur Gemeindegrenze Metelen / Langenhorst
in Begleitung eines aktiven ASV-MitgIieds berechtigt.
Die naturbelassene Strecke der Vechte und die weitergehende VG-Strecke außerhalb der Gemeindegrenzen sind
von der Erlaubnis ausdrücklich ausgenommen.
S 7 Allgemeine Regelungen zur Ausübung der Fischerei
Erlaubt sind zwei Handangeln mit je einem Haken sowie eine Köderfischsenke mit maximal 1 rn2 Netzfläche.
Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.
Untermaßige Fische und befristet geschonte Fische müssen waidgerecht versorgt und umgehend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden.
An den naturbelassenen Strecken der Vechte ist das Fischen während der Schonzeit der Bachforelle verboten
Es ist verboten, Böschungen und Uferbewuchs zu beschädigen, z.B. zum Graben nach Würmern.
Die Verwendung von Wasserfahrzeugen jeglicher Art zur Ausübung der Fischerei ist nicht gestattet.
S 8 Erweiterte Regelungen der VG
An den naturbelassenen Strecken Rockeler Bach, Burloer Bach sowie der Vechte bis zum Sohlabsturz Metelen
(vor der neuen Grundschule / Kunstrasenplatz Sportplatz Süd) ist das Angeln mit Made, Haken kleiner Größe 6,
Köderfischen mit Senke oder Kescher sowie Angeln mit Schnurstärke mit weniger als 3.5 kg Tragkraft nicht gestattet.
S 9 Erweiterte Regelungen Waldsee
Im Waldsee ist das Anfüttern lediglich mit geringen Mengen Mais oder Maden ohne Zusatzstoffe wie Paniermehl, Erde, Kies... etc.) zulässig.
Offenes Feuer ist ganzjährig verboten, insbesondere in Trockenperioden.
Das Töten und Mitnehmen karpfenartiger Fische über 50 cm ist verboten.
S 10 Fangbegrenzung pro Tag und Angler
Die Entnahme von fangfähigen Fischen ist begrenz auf drei Forellen bzw. Äschen, Hechte, Zander, Karpfen und Schleien.
Danach ist das Angeln sofort einzustellen. Das Mindestmaß für Bachforellen beträgt 30 cm!
S 11 Fangstatistik
Jedes Mitglied hat alle Fische, die dem Gewässer entnommen werden, in die vom ASV zur Verfügung gestellten Fanglisten einzutragen.
Die Fangliste ist spätestens bei der Verlängerung der Jahreskarten abzugeben.
Karte Vechte ASV Metelen
Der Vorstand wünscht euch allzeit viel „Petri Heil"